Bauherrenhaftpflicht, darauf kommt es an.

Bauherrenhaftpflicht – für Bauherren sinnvoll

Die Bauherrenhaftpflicht ist der adäquate Versicherungsschutz für jeden der ein Haus baut, saniert oder umbaut. Besonders in der Bauphase kann eine Bauherrenhaftpflicht vor existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen Dritter bewahren. Denn letztendlich steht der Bauherr für sämtliche Gefahren auf seiner Baustelle gerade – unabhängig davon, ob er Schuld trägt oder nicht.

Bauherrenhaftpflicht leistet bei Unfällen an und auf der Baustelle

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet bei Schadenersatzansprüchen oder wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ganz oder teilweise ab. Hierzu gehören unter anderem Schäden durch ungenügende Sicherung der Baustelle, schadhafte Zäune, mangelhafte Abdeckung von Gruben oder Schäden durch unzureichende Absperrung des Baugeländes. Aber auch wenn ein Passant von herabstürzenden Gegenständen verletzt wird oder die beauftragte Baufirma das nebenstehende Gebäude beschädigt, haftet der Bauherr vollumfänglich – und das kann existenzbedrohende Folgen haben. Aber: Die Bauherrenhaftpflicht leistet nicht bei allen Schadensersatzpflichten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Selbst bei Anbietern mit besten Konditionen gibt es Lücken, sodass der Preis, bei der Auswahl einer geeigneten Bauherrenhaftpflichtversicherung, nicht das wichtigste Kriterium sein sollte.

Bauherrenhaftpflicht Vergleich lohnt sich

Die Prämie für eine Bauherrenhaftpflicht richtet sich im Wesentlichen nach der Bausumme. Diese umfasst die tatsächlichen Bauaufwendungen, inklusive der Eigenleistung und der Nachbarschaftshilfe, Kosten für Architekten, Behörden, Kosten für das Einbauen von Betriebsanlagen. Wichtig: Wenn Bauherren die Bauarbeiten ganz oder teilweise in Eigenregie ausführen, müssen sie es der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitteilen und bei Vertragsabschluss den Kostenanteil beziffern. Dies wirkt sich auch auf die Höhe der Beiträge aus.

Ganz gleich, ob die Bauleitung und die Planung selbst ausgeführt wird oder eine Baufirma beauftragt wird, ein Bauherrenhaftpflicht Vergleich hilft, den passenden Versicherer und eine erschwingliche Bauherrenhaftpflichtversicherung mit guten Konditionen zu finden. Beispiel: Bei einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern, 250.000 Euro Bausumme und einer Eigenleistung von etwa 10.000 Euro, ist eine Bauherrenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von zehn Millionen Euro für unter 100 Euro zu haben.

Bauherrenhaftpflicht: Gut beraten durch die Bauzeit

Prämie: Mit einem Bauherrenhaftpflichtvergleich findet sich eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung für verschiedene Bauvorhaben. Mithilfe der Mindestbeiträge, Vertragslaufzeiten und der Zuschläge können die Bauherren ihre individuelle Prämienleistung ermitteln. Achtung: Die Beitragshöhe hängt stark von der Bausumme, der Eigenleistung und der Tatsache, ob der Bau professionell oder in Eigenregie ausgeführt wird, ab.

Fertighaus: Hier wird zumeist eine kurze Bauzeit von drei bis sechs Monaten angenommen, sodass viele Versicherungsanbieter einen Rabatt zwischen 25 und 50 Prozent gewähren. Fragen lohnt sich.

Bauherrenhaftpflichtversicherung Privathaftpflicht: Bevor eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen wird, ist ein Blick in die Privathaftpflicht-Police empfehlenswert. Je nach Tarif, können kleinere Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro bereits in der Privathaftpflicht mitversichert sein.

Bauen ohne Eigenleistung: In einem Bauherrenhaftpflicht Vergleich finden sich oftmals Anbieter, die beitragsfreie Zusatzleistungen zu guten Konditionen anbieten.

Abschluss: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte ab dem Grundstückskauf abgeschlossen werden. Jedoch muss der Bauvorhaben binnen zwei Jahren abgeschlossen sein, denn nach dieser Frist endet der Versicherungsschutz. Die Bauherrenhaftpflicht gilt somit bereits für das unbebaute Grundstück. Nach Ablauf der zweijährigen Bauzeit springt die Private Haftpflicht ein.

Umlage: Bauherren dürfen und sollen die Versicherungsprämie auf die involvierten Baufirmen und Dienstleister umlegen. Der zuständige Architekt sollte dies in seiner Ausschreibung deutlich machen.

Fallen und Stricken: Die häufigsten Streitfragen bei einer Bauherrenhaftpflicht

Die Bauvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen werden ständig modifiziert. So sind die Sicherheitsanforderungen an und auf einer Baustelle heute anders als vor 40 oder 50 Jahren. Damals wurde zum Beispiel nicht großartig darüber nachgedacht, ob es einen besonderen Schutz vor steigendem Grundwasser braucht, oder, ob Elementargefahren, Schäden durch einen schlechten Baugrund, Vandalismus oder Personenschäden hinzu kommen. Heute werden all diese Leistungen anders und differenziert bewertet.

Nicht selten stehen die Preisfrage und das Einsparungspotenzial bei der Wahl einer geeigneten Bauherrenhaftpflicht im Vordergrund. Häufige Streitfrage – zum Beispiel, wenn ein Kind in eine ungesicherte oder falsch gesicherte Baugrube fällt: War die Grubbe vor dem Bau schon da? Wer haftet? Schuld der Baufirma, des Architekten oder doch des Bauherren? Oftmals enden die Auseinanderseitzungen mit einer Klage vor Gericht. Wenn dann die Bauherrenhaftpflichtversicherung von dem Bauherren noch falsch delegiert wurde, fallen sämtliche Schadensersatzansprüche auf ihn zurück. Hier sind die meisten Policen lückenhaft.

Die Bauherrenhaftpflicht leistet lediglich bei Schäden an Dritten, nicht jedoch für Schäden am Bau. Hierfür ist ein gesonderter Versicherungsschutz notwendig, etwa die Bauleistungsversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung. Für die Bauherrenhaftpflicht steigt das Risiko und somit die Prämie, wenn Bauarbeiten in Eigenregie durchgeführt werden. Also wenn Laien statt Profis am Werk sind. Dennoch ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht, denn auch wenn eine Baufirma nachweislich Schuld an einem Unfall ist, kann der Bauherr hierfür mit all seinem Vermögen haftbar gemacht werden.

Das gilt es beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht zu beachten

Der wichtigste Punkt bei der Bauherrenhaftpflicht ist die Schadenssumme. Diese sollte mindestens drei Millionen Euro pro Personenschaden betragen; vor allem bei schweren Personenschäden ist diese Deckungsgrenze schnell erreicht. Wichtig ist auch, dass Schäden am Nachbargrundstück mitversichert werden. Hier bieten manche Anbieter eine Kombination aus Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht an. Bauherren, die ein Haus mit mehreren Eigentums- oder Mietwohnungen erreichtet haben, benötigen einen zusätzlichen Versicherungsschutz, etwa eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.